Interne Meldestelle

Wir haben ein System zur Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht eingerichtet.

Sie können entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie sich für eine Rückmeldung entscheiden und Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis und etwaig ergriffene Maßnahmen.

Ihre Meldung geht direkt an unsere externe Ombudsstelle, die FIRST PRIVACY GmbH in Bremen, Deutschland, die sie vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Compliance Stelle weiterleitet.

Sie können Meldungen zu Rechtverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten in folgenden Bereichen abgeben:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die drauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

Offensichtlich nicht einschlägige Fälle werden ohne weitere Bearbeitung und ohne Bestätigung des Eingangs gelöscht.

Über diesen Link erreichen Sie unsere Plattform, über die Sie eine Meldung abgeben können.
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Das HinSchG sieht ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Dafür hat der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes eingerichtet. Über diesen Link gelangen Sie zu den vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Meldekanälen, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können.

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